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Hinweise für Vereine, Spieler und Schiedsrichter

admin am Mittwoch, den 28. Juli 2010 · Keine Kommentare

Nach der Regeländerung am 1.7.10 gibt es keinen Ausschluss mehr, dafür aber eine Disqualifikation mit Bericht. Jede Disqualifikation mit Bericht ist mit einem Passeinzug verbunden und führt zu der vorgesehenen Mindestsperre. Ist dem Klassenleiter diese Mindestsperre zu niedrig, kann er sie innerhalb des erlaubten Strafmaßes erhöhen bzw. die Angelegenheit über das zuständige Sportgericht regeln lassen. Ist er mit der Mindeststrafe einverstanden, ist keine weitere Reaktion nötig. Wichtig ist jedoch in jedem Fall, dass der/die SR unmittelbar nach dem Vergehen, d.h. vor dem Wiederanpfiff, ZN/SK und beiden Mannschaftsverantwortlichen anzeigen, dass es sich um eine Disqualifikation mit Bericht handelt. Diese Entscheidung ist danach nicht mehr revidierbar. Wird dieser Hinweis nach einer Disqualifikation unterlassen handelt es sich immer um eine Disqualifikation ohne Sperre!

Die neuen Spielberichte, die z.Z. gedruckt werden, enthalten nicht mehr die Spalte “Ausschluss” sondern die neue Spalte “Disqualifikation mit Bericht”. Trotzdem behalten die alten Spielberichte ihre Gültigkeit. Es ist dann allerdings der Begriff “Ausschluss” handschriftlich in “Disqual. m. Bericht” zu ändern.

Der DHB hat in einem Schreiben vom 13.7. darauf hingewiesen, dass es bei der Regel 8:5 im Bezug auf den Zusammenprall von TW mit Feldspieler außerhalb des Torraums zu einer Auslegungsänderung gekommen ist: Ab sofort ist jeder Zusammenstoß TW mit Feldspieler außerhalb des Torraums mit einer Disqualifikation zu ahnden. Eine Auslegung als Stürmerfoul für den Fall des stehenden TW ist nicht mehr möglich. Ich bitte diese Änderung zu beachten.

G. Eckart
VP Spieltechnik

Quelle: hessen-handball.de

Tags: News

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